AVV mit KI-Anbietern 2026: DACH-Praxisleitfaden

FK
FlinKI Redaktion
Mai 2026

Drei Ereignisse, die den AVV-Markt 2026 verändern

Drei Entwicklungen aus November und Dezember 2025 verändern den Umgang mit Auftragsverarbeitungsverträgen für KI-Tools nachhaltig.

Am 14. November 2025 verhängte die kroatische Datenschutzbehörde AZOP eine Geldstrafe von 4,5 Millionen Euro gegen einen Telekommunikationsanbieter. Der Grund: 847.862 Kundendatensätze waren auf Basis abgelaufener Standardvertragsklauseln nach Serbien übermittelt worden, ein Transfer Impact Assessment fehlte. Die Botschaft an alle Verantwortlichen lautet: ein einmal unterschriebener AVV mit Verweis auf altes Privacy Shield oder veraltete SCC schützt nicht, sondern wird zur tickenden Zeitbombe.

Drei Tage zuvor, am 11. November 2025, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az. VI ZR 396/24) die Kontrollpflichten des Verantwortlichen verschärft. Wer den Auftragsverarbeiter nicht aktiv kontrolliert und sich nur auf dessen Löschbestätigung verlässt, haftet selbst, wenn nach Vertragsende Daten beim Anbieter verbleiben und im Darknet auftauchen. Bereits ein zeitlich begrenzter Kontrollverlust kann immateriellen Schaden begründen.

Parallel hat die EU-Kommission am 19. November 2025 den Digital Omnibus vorgelegt und der EDPB am 3. Dezember 2025 eine Konsultation zu standardisierten Compliance-Vorlagen abgeschlossen. Q1 bis Q2 2026 werden EDPB-Templates für Datenschutzhinweise und Verarbeitungsverzeichnisse erwartet, die nach Übernahme zum Goldstandard werden. Wer 2026 mit einem alten AVV arbeitet, hat nicht nur ein juristisches Problem, sondern auch ein Reputationsproblem gegenüber Enterprise-Kunden.

Dieser Leitfaden zeigt, wie ein AVV mit einem KI-Anbieter aussehen muss, welche Klauseln Standard-Verträgen fehlen, was im DACH-Raum und speziell in Österreich zu beachten ist und wie die 31 von FlinKI getesteten KI-Tools nach AVV-Reifegrad einzuordnen sind. Den Crosslink zum übergeordneten DSGVO-Pillar AT finden Sie hier: /ratgeber/dsgvo-konforme-ki-tools-oesterreich.

Was ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV oder im internationalen Kontext Data Processing Agreement (DPA), ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Er regelt verbindlich, wie der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.

Rollenabgrenzung

Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) ist, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Im typischen Fall ist das Ihr Unternehmen, Ihre Kanzlei oder Ihre Praxis.

Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) ist, wer personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag verarbeitet. Bei KI-Tools ist das in der Regel der SaaS-Anbieter, der Ihre Eingaben verarbeitet.

Joint Controller (Art. 26 DSGVO) liegt vor, wenn Verantwortlicher und Anbieter gemeinsam über Zwecke und Mittel entscheiden. Bei KI-Tools ist die Grenze fließend: Sobald der Anbieter Eingaben zu eigenen Zwecken (Modell-Training, Produktverbesserung) nutzt, ist er nicht mehr reiner Auftragsverarbeiter. OpenAI hat in seiner Privacy Policy zur Consumer-Version ChatGPT genau diesen Grenzfall: Eingaben werden für eigene Zwecke verwendet, ein klassischer AVV existiert für die Free-Version nicht. Erst die API- oder Enterprise-Version kommt mit echtem AVV.

Wann KEIN AVV nötig ist

  • Wenn der Anbieter ausschließlich anonyme oder vollständig pseudonymisierte Daten verarbeitet
  • Bei rein lokalen Tools ohne Cloud-Komponente und ohne Telemetrie (Beispiele: DxO PhotoLab 9, Excire Foto 2025 im Offline-Modus)
  • Wenn der Auftragnehmer fachlich weisungsfrei arbeitet und in eigener Verantwortung entscheidet (Beispiel: Steuerberater:in als Berater:in, nicht als reiner IT-Dienstleister, siehe KSW-Stellungnahme zu § 77 WTBG 2017)
  • Bei reinen Übermittlungen an eigenständige Verantwortliche (Beispiel: Versand einer Rechnung an die Steuerberater:in zur Verbuchung; hier liegt Funktionsübertragung vor, kein AVV)

In allen anderen Fällen, in denen ein KI-Tool weisungsgebunden mit Ihren personenbezogenen Daten arbeitet, ist der AVV Pflicht.

Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3

Art. 28 Abs. 3 DSGVO listet acht Pflichtinhalte auf, die jeder AVV abdecken muss. Fehlt einer, ist der Vertrag formal mangelhaft und das Bußgeldrisiko nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO bis 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Konzernumsatzes ist real.

Nr Pflichtinhalt Was im KI-Kontext zu prüfen ist
1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung Klare Beschreibung der KI-Funktion, Laufzeit gekoppelt an Hauptvertrag
2 Art und Zweck der Verarbeitung Inferenz, Embedding, Speicherung, Logging, ggf. Training. Nur was aufgeführt ist, ist erlaubt.
3 Art der personenbezogenen Daten Prompts, Outputs, Metadaten, Embeddings, Telemetrie
4 Kategorien betroffener Personen Mitarbeitende, Kund:innen, Mandant:innen, Patient:innen
5 Pflichten und Rechte des Verantwortlichen Weisungsrecht, Audit-Recht, Information bei Subprozessor-Wechsel
6 Vertraulichkeit der Mitarbeitenden Mitarbeiter:innen schriftlich auf Vertraulichkeit verpflichtet
7 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) Verschlüsselung, Zugangskontrolle, Backups, Pen-Tests, ISO 27001 oder SOC 2 Type II als Nachweis
8 Lösch- und Rückgabepflichten Was passiert nach Vertragsende mit Prompts, Outputs, Embeddings, Backups, Trainingsdaten

Nach dem BGH-Urteil vom 11.11.2025 hat Punkt 8 besonderes Gewicht: Der Verantwortliche muss aktiv kontrollieren, ob die Löschung tatsächlich erfolgt ist. Eine bloße Löschbestätigung des Anbieters genügt nicht. Empfehlung: Löschprotokoll mit Hash-Werten oder Audit-Log anfordern.

Warum Standard-AVVs bei KI-Tools nicht reichen

Die meisten SaaS-AVV sind für klassische Cloud-Dienste wie CRM, E-Mail-Marketing oder Hosting konzipiert. KI-Tools haben sieben Eigenheiten, die zusätzlich vertraglich geregelt werden müssen.

Erstens, Prompt-Logging-Policy. Anbieter speichern Prompts üblicherweise 7 bis 30 Tage als Safety-Logs. Anthropic behält sich menschliches Safety-Review vor, OpenAI bietet Zero-Retention nur als kommerzielles Add-on. Im AVV muss klar stehen: Wie lange werden Prompts gespeichert, in welchen Logs, wer hat Zugriff, wann werden sie gelöscht?

Zweitens, Modell-Provider-Kette. Viele KI-Tools sind Wrapper um OpenAI, Anthropic oder Google. Wenn das Tool selbst die GPT-API nutzt, ist OpenAI Sub-Auftragsverarbeiter. Standard-AVVs verbergen das oft. Eine vollständige Subprozessor-Kette mit Namen, Sitz und Verarbeitungszweck ist Pflicht.

Drittens, Trainings-Opt-out. Eine Setting-Toggle im Account ist nicht ausreichend. Trainingsverwendung muss vertraglich ausgeschlossen sein. GitHub Copilot hat am 24.04.2026 die Default-Einstellung von Opt-out auf Opt-in geändert. Das zeigt: Was heute in den Settings deaktiviert ist, kann morgen Default-Aktiv sein.

Viertens, RAG- und Embedding-Datenschutz. Wenn das KI-Tool Retrieval Augmented Generation nutzt, werden Ihre Dokumente in Vektor-Embeddings überführt. Diese Vektoren sind nach EuGH C-413/23 SRB pseudonyme Daten und können personenbezogen sein. Der AVV muss regeln: Wie lange leben Embeddings, wo werden sie gespeichert, gibt es ein vertragliches Re-Identifikationsverbot?

Fünftens, PII-Tokenisierung. Best Practice ist eine Privacy-Proxy-Architektur, die personenbezogene Inhalte vor dem Modell-Aufruf pseudonymisiert. Standard-AVV verlangen das nicht, sind aber bei sensiblen Branchen empfehlenswert.

Sechstens, Verschlüsselung. TLS in-transit ist Minimum, AES-256 at-rest sollte vereinbart sein. Customer-Managed-Keys (CMK) gibt es meist erst auf Enterprise-Plänen. Wer mit besonderen Kategorien nach Art. 9 DSGVO arbeitet, sollte CMK verlangen.

Siebtens, Decision-Layer-Audit-Trail. Bei automatisierten Entscheidungen nach Art. 22 DSGVO und Hochrisiko-KI nach AI Act Anhang III braucht es nachvollziehbare Protokolle. Welche Eingaben, welches Modell, welche Version, welche Confidence, welcher menschliche Review? Diese Frage adressieren Standard-AVV nicht.

Zusatzpunkt für regulierte Branchen: Steuerberater:innen, Anwält:innen, Ärzt:innen und andere Berufsgeheimnisträger:innen unterliegen § 203 StGB (DE) bzw. WTBG § 80 (AT) und RAO § 9 (AT). Hier reicht der DSGVO-AVV nicht. Es braucht eine separate Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Anbieter, in der dieser sich auf das Berufsgeheimnis verpflichtet. Der BStBK-FAQ-Katalog KI vom Januar 2026 hat das für Steuerberater:innen klargestellt.

AT-Spezifika

Österreich hat eigene Spezifika, die über die DSGVO hinausgehen. Wer in Wien, Linz oder Innsbruck KI einsetzt, sollte vier Punkte kennen.

DSG-Novelle vom 10. April 2025: Die jüngste Anpassung des österreichischen Datenschutzgesetzes betrifft vorrangig das Medienprivileg in § 9 DSG. Für AVV mit KI-Anbietern gelten weiterhin die Art. 28 ff. DSGVO unmittelbar. Die DSB Wien (Geschäftsstelle im Bundeskanzleramt) hat keine eigene KI-spezifische AVV-Leitlinie veröffentlicht, sondern verweist auf die EDPB-Opinion 28/2024 zu KI-Modellen und auf die EDPB-Guidelines 1/2026 zur wissenschaftlichen Forschung (Konsultation bis 25.06.2026).

WTBG § 80 (Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017): Steuerberater:innen unterliegen einer strengen, eigenständigen Verschwiegenheitspflicht, die parallel zur DSGVO gilt. Der österreichische Gesetzgeber hat bei der DSG-Novelle 2018 bewusst keine Beschränkung des DSGVO-Auskunftsrechts nach Art. 23 DSGVO eingeführt (anders als bei der RAO § 9 für Anwält:innen). Konsequenz: Wenn Sie als Steuerberater:in KI-Tools einsetzen, müssen Sie zusätzlich zum AVV mit dem Anbieter eine Verschwiegenheitsverpflichtung schließen, die § 80 WTBG abbildet. Reine Auftragsverarbeitung reicht nicht.

DSB Wien Bußgeldpraxis: Die österreichische Datenschutzbehörde hat in den letzten 18 Monaten zweimal mit hohen Bußgeldern signalisiert, dass sie konsequent vollstreckt. Im Fall IKEA Österreich bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am 25.07.2025 (GZ W258 2299744-1/28E) ein Bußgeld von 1,5 Millionen Euro wegen fehlerhafter Videoüberwachung mit PIN-Erfassung; berechnet am Konzernumsatz. Im Fall Österreichische Post AG (Parteiaffinitäten als besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO) hat das BVwG am 27.12.2024 die ursprüngliche Strafe von 18 Millionen auf 16 Millionen Euro herabgesetzt, aber inhaltlich bestätigt. Beide Fälle zeigen: Konzernumsatz, nicht Filialumsatz, ist Bemessungsgrundlage.

KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 EU AI Act: Seit 02.02.2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihr Personal ausreichende KI-Kompetenz hat. Die Schnittstelle zum AVV ist Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO: Mitarbeiter:innen, die Ihre Daten beim Anbieter verarbeiten, müssen geschult und auf Vertraulichkeit verpflichtet sein. Verlangen Sie im AVV einen Nachweis. Der Digital Omnibus on AI vom 19.11.2025 plant eine Abschwächung der Pflicht zur reinen Förderung; dieser Vorschlag ist aber noch im Trilog.

Crosslink zum vertiefenden österreichischen Kontext: /ratgeber/dsgvo-konforme-ki-tools-oesterreich.

12-Punkt-Checkliste: AVV mit KI-Anbieter prüfen

Diese Checkliste deckt die acht Pflichtinhalte des Art. 28 Abs. 3 DSGVO plus die vier KI-spezifischen Zusätze ab. Jeder Punkt hat eine Anker-ID für Direktverlinkungen.

1. AVV öffentlich abrufbar oder per Self-Service abschließbar

Der AVV sollte ohne Mail-Anfrage als PDF auf der Anbieter-Website oder im Account abrufbar sein. URLs nach Mustern wie /dpa, /data-processing-addendum, /avv, /trust-center sind typisch.

2. Subprozessor-Liste öffentlich

Eine vollständige, aktuelle Liste aller Sub-Auftragsverarbeiter mit Name, Sitz und Verarbeitungszweck. Bei Wechsel sollte eine 30-Tage-Vorab-Information mit Widerspruchsrecht vereinbart sein.

3. EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO benannt

Bei Anbietern außerhalb der EU muss ein EU-Vertreter mit Adresse in der Privacy Policy genannt sein. Fehlt das, ist der Anbieter nicht DSGVO-konform aufgestellt.

4. Datenschutzbeauftragter (DSB) öffentlich benannt

Bei größeren Anbietern muss ein DSB nach Art. 37 DSGVO benannt sein. Kontaktadresse in der Privacy Policy ist Pflicht.

5. Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 vollständig

Alle acht Pflichtinhalte (Gegenstand, Dauer, Art, Zweck, Datenarten, Kategorien Betroffener, TOM, Lösch- und Rückgabepflichten) müssen klar im Vertrag stehen.

6. Sicherheits-Zertifizierungen bestätigt

ISO 27001, SOC 2 Type II, BSI C5 oder TISAX als Nachweis der TOM. Bei Hochrisiko-Verarbeitung sollte mindestens eines vorliegen.

7. Trainings-Opt-out vertraglich verankert

Eingaben werden weder jetzt noch in Zukunft für Modell-Training verwendet. Vertragliche Klausel, nicht nur Setting im Account.

8. Prompt-Logging-Policy klar

Speicherdauer, Zweck, Zugriffsrechte und Löschung aller Logs (Safety, Debug, Telemetrie) müssen geregelt sein.

9. Subprozessor-Kette transparent

Wenn das Tool ein Wrapper um OpenAI, Anthropic, Google oder Mistral ist, müssen diese namentlich als Sub-Sub-Prozessoren genannt werden.

10. Datenstandort und SCC

EU-only-Hosting bevorzugt. Bei Drittlandtransfer müssen aktuelle SCC nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 (Stand 2021) plus Transfer Impact Assessment vorliegen.

11. Lösch- und Audit-Pflichten verschärft

Nach BGH 11.11.2025: aktiver Nachweis der Löschung mit Protokoll, nicht nur Bestätigung. Audit-Recht inkl. Stichprobenkontrolle muss vereinbart sein.

12. Branchen-Compatibility

§ 203 StGB (DE) bzw. WTBG § 80 (AT) und RAO § 9 (AT): bei Berufsgeheimnisträger:innen separate Verschwiegenheitsvereinbarung zusätzlich zum AVV.

AVV-Reifegrad der FlinKI-Tools 2026

Die folgenden Rankings beruhen auf einer Live-Verifikation der Anbieter-Websites im Mai 2026. Die strenge Klassifikation (siehe oben) führt dazu, dass viele Tools im Tier 2 landen, obwohl ein AVV existiert. Das ist keine Disqualifikation, sondern ein Hinweis: Sie müssen den AVV aktiv anfordern und die fehlenden Punkte gegebenenfalls nachverhandeln.

Tier 1: Sauber, Self-Service

Tool AVV Subprozessor-Liste Trainings-Opt-out vertraglich
sevdesk öffentlich öffentlich n/a (keine KI-Trainings)
Lexware Office öffentlich öffentlich n/a (keine KI-Trainings)
Haufe CoPilot Tax im Account abrufbar öffentlich ja, ausdrücklich vertraglich
Finmatics öffentlich (AT-Anbieter) öffentlich n/a (kein Modell-Training auf Kundendaten)
onOffice öffentlich öffentlich ausgeschlossen
Brevo öffentlich öffentlich n/a (E-Mail-Marketing, kein KI-Training)
Omnisend öffentlich öffentlich n/a
PriceHubble im Account, EU-only in Privacy Policy n/a
Photoroom öffentlich, Self-Service öffentlich vertraglich auf Business-Plan

Tier 2: AVV existiert, aber Lücke

Tool Lücke
plancraft DPA per Mail, Subprozessor-Liste nicht öffentlich
onpreo DPA im Account, keine öffentliche Subprozessor-Liste
Immowriter DPA per Mail-Anfrage
Das Programm DPA per Mail-Anfrage
Hallo Petra DPA per Mail-Anfrage
Taxy.io Answers DPA nur im Enterprise-Plan
Airteam Subprozessor-Liste fehlt, Opt-out nur in Settings
WEKA Bau-AI DPA per Mail-Anfrage
Veras DPA per Mail-Anfrage
Finch 3D DPA nur im Enterprise-Vertrag
Helium 10 DPA öffentlich, Subprozessor-Liste nur auf Anfrage
Jungle Scout DPA öffentlich, Trainings-Opt-out nur in Settings
Tidio DPA per Mail signieren, EU-US DPF zertifiziert
Virtual Staging AI DPA per Mail, Subprozessor-Liste nicht öffentlich
Autodesk Forma DPA über Trust Center, Forma-Subprozessoren teilweise dokumentiert
fonio.ai DPA per Mail, EU-Vertreter unklar
Topaz Photo AI kein Self-Service-DPA, "Help Improve Autopilot" Default ON
Aftershoot AVV per Mail, Cloud-Lern-Komponente optional

Tier 3: Problematisch oder lokal-only

Tool Status
DxO PhotoLab 9 lokal, Aktivierungs-Telemetrie über FR-Server, kein klassischer AVV
Luminar Neo US-Anbieter, kein öffentlicher AVV, EU-Vertreter unklar; bei lokaler Nutzung tolerierbar
Excire Foto 2025 lokal, DE-Anbieter; kein AVV erforderlich bei Offline-Nutzung
Phase0 sehr junges Tool, keine vollständige Privacy-Policy

Hinweis: Die Tier-3-Einordnung von DxO PhotoLab 9, Luminar Neo und Excire Foto 2025 bedeutet nicht, dass diese Tools datenschutzrechtlich unbrauchbar wären. Bei reiner Offline-Nutzung ohne Cloud-Komponente ist nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO keine Auftragsverarbeitung gegeben. Die Einordnung erfolgt strikt nach den drei Tier-1-Kriterien (öffentlicher AVV, Subprozessor-Liste, Trainings-Opt-out vertraglich), die für lokale Tools systematisch nicht erfüllbar sind.

Vergleichen Sie die Tools im Detail in unserer Tool-Datenbank. Den Drei-Schritt-Wizard zur Auswahl finden Sie unter /tool-finder.

Praxisbezüge für unsere Berufsgruppen:

Was tun, wenn der Anbieter keinen AVV hat

In der Praxis stoßen Sie auf drei typische Konstellationen. Hier ein Entscheidungsbaum.

Option A: Der Anbieter hat einen AVV, aber er ist mangelhaft. Verhandeln Sie nach. Schicken Sie ein Mark-up mit Ihren Anpassungen, oder fügen Sie einen Side-Letter an. Bei großen Anbietern ist das aussichtslos, bei kleineren oft möglich. Wenn nicht möglich, dokumentieren Sie die Risiken im Verarbeitungsverzeichnis und bewerten, ob eine Freigabe trotzdem vertretbar ist.

Option B: Der Anbieter hat überhaupt keinen AVV. Brechen Sie den Onboarding-Prozess ab. Der Verzicht auf einen AVV ist ein eigenständiger DSGVO-Verstoß nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO. Ohne AVV ist die Verarbeitung rechtswidrig.

Option C: Der Anbieter ist als eigenständiger Verantwortlicher qualifizierbar (Beispiel: ChatGPT Free, weil OpenAI Eingaben für eigene Zwecke nutzt). Hier hilft kein AVV, sondern nur der Wechsel auf einen Plan, der echte Auftragsverarbeitung anbietet, oder der Verzicht auf personenbezogene Daten in Prompts.

Praktischer Tipp: Erstellen Sie ein internes Verarbeitungsverzeichnis mit allen KI-Tools, deren AVV-Status, Subprozessoren, EU-Vertretern und letztem Review-Datum. Pflegen Sie es vierteljährlich. Bei Subprozessor-Wechseln (etwa wenn ein Tool plötzlich einen neuen LLM-Provider als Sub-Sub-Auftragsverarbeiter aufnimmt) müssen Sie reagieren können.

Vorlagen und Bezugsquellen

Vier Quellen sind im DACH-Raum praxisrelevant.

WKO Mustervertrag für die Auftragsverarbeitung (AT): Die Wirtschaftskammer Österreich stellt ein DSGVO-konformes Muster speziell für Verarbeitungen in Österreich kostenlos als DOCX und PDF bereit. Direkt-Link: wko.at/datenschutz/eu-dsgvo-auftragsverarbeitung-mustervertrag. Praxistipp: Der Mustervertrag ist auf rein innerösterreichische Konstellationen zugeschnitten. Bei Subprozessoren in anderen EU-Mitgliedstaaten empfiehlt die WKO die Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915.

BfDI Mustervereinbarung (DE): Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat eine Mustervereinbarung in Version 2.1 veröffentlicht: bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Muster/Muster_zur_Auftragsverarbeitung.pdf. Inhaltlich umfangreicher als das WKO-Muster, mit detaillierter TOM-Anlage.

GDD Praxishilfe DS-GVO V (DE): Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit publiziert kostenpflichtige Praxishilfen zu Auftragsverarbeitung. Empfehlenswert für Datenschutzbeauftragte mit höherem Reifegrad. Bezug über gdd.de.

EDPB-Templates Q1 2026 (EU): Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 03.12.2025 die Konsultation zu standardisierten Compliance-Vorlagen abgeschlossen. Erwartet werden Templates für Datenschutzhinweise und Verarbeitungsverzeichnisse. Eine standardisierte DPIA-Vorlage ist seit 14.04.2026 in Konsultation (Stellungnahmen bis 09.06.2026). Sobald final, werden diese Templates zum Goldstandard. Wer 2026 einen neuen AVV abschließt, sollte prüfen, ob der Anbieter die EDPB-Vorlagen ankündigt.

Standardvertragsklauseln Modul 2: Bei jedem Drittlandtransfer (typisch für US-Anbieter mit oder ohne EU-Vertretung) müssen die SCC nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 vom 04.06.2021 verwendet werden, ergänzt um ein Transfer Impact Assessment nach EDPB-Empfehlungen 01/2020. Der AZOP-Fall zeigt: alte SCC (vor 2021) sind seit 27.12.2022 endgültig ausgelaufen. Wer noch alte Klauseln nutzt, riskiert Bußgelder.

Fazit und Handlungsempfehlung

Der AVV ist kein Formalakt, sondern operatives Compliance-Werkzeug. Drei Konsequenzen für Verantwortliche im DACH-Raum 2026:

Erstens, jährlicher AVV-Review. Mindestens einmal pro Jahr alle aktiven AVV mit KI-Anbietern auf Aktualität prüfen. Subprozessor-Wechsel, Standortänderungen, neue Modelle (etwa Wechsel von GPT-4o auf GPT-5) sind Auslöser für eine Review.

Zweitens, EDPB-Templates beobachten. Wer 2026 einen neuen AVV abschließt, sollte mit dem Anbieter klären, ob er die kommenden EDPB-Vorlagen übernehmen wird. Das schützt vor späterer Nachverhandlung.

Drittens, branchenspezifische Zusatzvereinbarungen. Steuerberater:innen, Anwält:innen, Ärzt:innen und andere Berufsgeheimnisträger:innen brauchen über den AVV hinaus eine separate Verschwiegenheitsvereinbarung. Der DSGVO-AVV allein reicht nicht.

Wer mit den 31 von FlinKI bewerteten Tools arbeitet, findet im Tier-Ranking oben einen schnellen Einstieg. Tier 1 ist sofort einsatzbereit, Tier 2 braucht Nachverhandlung oder zusätzliche Vereinbarungen, Tier 3 erfordert eine Einzelfallprüfung.

Vertiefende Ressourcen:

Quellen (Auswahl, abgerufen Mai 2026):

  • BGH, Urteil v. 11.11.2025, VI ZR 396/24, bundesgerichtshof.de
  • AZOP, Pressemitteilung 14.11.2025, azop.hr
  • EU-Kommission, Digital Omnibus, COM(2025) 836, 19.11.2025
  • EDPB, Konsultationsabschluss 03.12.2025, edpb.europa.eu
  • BVwG, Erkenntnis 25.07.2025, GZ W258 2299744-1/28E (IKEA Österreich)
  • BVwG, Erkenntnis 27.12.2024 (Österreichische Post AG)
  • WKO, Mustervertrag Auftragsverarbeitung, wko.at
  • BfDI, Mustervereinbarung Version 2.1, bfdi.bund.de

Hinweis: Alle Angaben basieren auf eigener Recherche (Stand: Mai 2026). Preise, Funktionen und Datenschutzbedingungen können sich jederzeit ändern. Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Siehst du einen Fehler? Schreib uns.

Häufige Fragen zu AVV bei KI-Anbietern

Brauche ich einen AVV für ChatGPT, Claude oder Gemini?
Ja, sobald Sie personenbezogene Daten von Mandanten, Kunden oder Mitarbeitenden in den Prompt eingeben. Free- und Pro-Pläne der Consumer-Versionen sind dafür nicht geeignet. Für gewerbliche Nutzung benötigen Sie ChatGPT Enterprise/Team, Claude for Work oder Gemini Workspace mit aktiviertem Data Processing Addendum.
Reicht ein AVV nach Art. 28 DSGVO für Steuerberater:innen aus?
Nein, nicht alleine. § 80 WTBG 2017 verlangt eine separate Verschwiegenheitsvereinbarung. Der BStBK-FAQ-Katalog KI vom Januar 2026 stellt klar, dass eine Geheimhaltungsvereinbarung analog § 203 Abs. 4 StGB DE zusätzlich nötig ist, wenn Mandantendaten in das KI-System gelangen.
Was ändert sich durch das BGH-Urteil vom 11.11.2025?
Der BGH (Az. VI ZR 396/24) hat klargestellt, dass die Kontrollpflicht des Verantwortlichen nicht mit dem Vertragsabschluss endet. Sie müssen aktiv prüfen, ob der Auftragsverarbeiter die Daten nach Vertragsende tatsächlich gelöscht hat. Eine reine Löschbestätigung des Anbieters reicht nicht. Verbleiben Daten und werden im Darknet angeboten, haftet der Verantwortliche selbst.
Ist der EU-US Data Privacy Framework noch sicher?
Vorerst ja, aber unsicher. Das EuG hat das DPF am 03.09.2025 bestätigt, der Kläger Latombe hat aber Berufung zum EuGH eingelegt. Zusätzlich schwächt die US Executive Order 14215 die Unabhängigkeit der FTC. Empfehlung: SCC Modul 2 als Backup vorhalten und Transfer Impact Assessment dokumentieren.
Was bedeutet die AZOP-Strafe von 4,5 Mio EUR für mich?
Die kroatische Aufsichtsbehörde hat am 14.11.2025 ein Telekommunikationsunternehmen wegen abgelaufener Standardvertragsklauseln und fehlendem Transfer Impact Assessment bestraft. Lehre: Verträge aus 2018 bis 2020 mit Verweis auf altes Privacy Shield oder alte SCC sind heute Risiko. Prüfen Sie Ihre AVV-Landschaft auf Aktualität.
Brauche ich für DxO PhotoLab, Luminar Neo oder Excire Foto einen AVV?
Bei reiner Offline-Nutzung ohne Cloud-Synchronisation entfällt die Auftragsverarbeitung nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Beachten Sie aber Aktivierungs-Telemetrie und optionale Cloud-Lern-Komponenten: Sind diese aktiv, sollten Sie sie entweder deaktivieren oder einen AVV einholen.
Wer haftet, wenn ein KI-Anbieter Subprozessoren ohne Vorankündigung wechselt?
Der Verantwortliche, also Sie. Der AVV muss nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO eine Vorab-Information mit Widerspruchsrecht regeln. Fehlt diese Klausel oder reagieren Sie nicht auf die Mitteilung, gilt der neue Subprozessor als genehmigt. Empfehlung: 30-Tage-Frist mit Widerspruchsrecht und Sonderkündigungsrecht im AVV verankern.
Was ist ein Trainings-Opt-out und warum ist er wichtig?
Ein Trainings-Opt-out stellt sicher, dass Ihre Eingaben nicht zur Verbesserung des KI-Modells verwendet werden. Wichtig ist, dass dieser Ausschluss vertraglich im AVV steht und nicht nur als Setting im Account. GitHub Copilot hat seit 24.04.2026 die Default-Einstellung auf Opt-in geändert; das zeigt, wie schnell sich Settings ändern können.
Welche EDPB-Vorlagen kommen 2026?
Der EDPB hat am 03.12.2025 eine Konsultation zu standardisierten Compliance-Vorlagen abgeschlossen. Im Q1/Q2 2026 sollen finale Templates für Datenschutzhinweise und Verarbeitungsverzeichnisse veröffentlicht werden. Eine standardisierte DPIA-Vorlage ist seit 14.04.2026 in Konsultation. Diese werden voraussichtlich Goldstandard ab Q3 2026.
Was ist der Unterschied zwischen AVV und Joint Controller Agreement?
Beim AVV (Art. 28 DSGVO) verarbeitet der Anbieter weisungsgebunden für Sie. Beim Joint Controller Agreement (Art. 26 DSGVO) entscheiden Sie und der Anbieter gemeinsam über Zwecke und Mittel. Bei vielen KI-Tools ist die Abgrenzung schwierig: Wenn der Anbieter Trainingsdaten zu eigenen Zwecken nutzt, ist er nicht reiner Auftragsverarbeiter, sondern eigener Verantwortlicher oder Joint Controller.